Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
Information
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird auch als Arbeitslosengeld II (kurz Alg II oder umgangssprachlich Hartz IV) bezeichnet. Leistungen erhalten danach Personen, die
- mindestens 15 Jahre alt sind und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Leistungen (Sozialgeld) erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, etwa deren Kinder.
Verantwortlich für die Erbringung der Grundsicherungsleistungen sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die kommunalen Träger, vorliegend der Kreis Ahrweiler. Um dennoch eine gemeinsame Erbringung der Leistungen zu ermöglichen, wurde das Jobcenter Landkreis Ahrweiler gebildet.
Rechtsgrundlage
Anprechpartner
Jobcenter Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 91160
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Heerstraße 109
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Jobcenter Sinzig
02642 97600
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Mühlenbachstraße 11
53489 Sinzig
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).