Beurkundung eines geborenen Kindes im Geburtenregister

Information

Geburtenanmeldung

Die Geburt eines Kindes ist im Geburtenregister zu beurkunden. Die Geburt muss daher dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden. Zur Anzeige verpflichtet sind die Eltern des Kindes und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war. Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Nach erfolgter Anzeige wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.

Welche Unterlagen für die Beurkundung vorzulegen sind, muss beim Standesamt erfragt werden.

Ansprechpartner

Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Standesamt

02642 20134

02642 2017734

uwe.heuser@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

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