Beurkundung eines geborenen Kindes im Geburtenregister
Information
Geburtenanmeldung
Die Geburt eines Kindes ist im Geburtenregister zu beurkunden. Die Geburt muss daher dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, innerhalb einer Woche angezeigt werden. Zur Anzeige verpflichtet sind die Eltern des Kindes und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war. Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet.
Nach erfolgter Anzeige wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.
Nach erfolgter Anzeige wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.
Welche Unterlagen für die Beurkundung vorzulegen sind, muss beim Standesamt erfragt werden.
Ansprechpartner
Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Standesamt
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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