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Ingenieur- und Sachverständigenbüro Josef Matig
Niederlassung Remagen

Bauen & Handwerk
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Josef Matig
Niederlassung Remagen
Bonner Straße 31
53424 Remagen-Rolandseck
 
02228 913871
Dipl.-Ing. Josef Matig
wir sprechen englisch

Angebot

Das Leistungsspektrum umfasst u.a. Gutachten, Stellungnahmen und Beweissicherungen zu

    • Bauwerksabdichtungen u.a. in Verbindung mit Gussasphalt und Bitumenwerkstoffen an und auf Ingenieurbauwerken aller Art
    • Asphaltestriche und- beläge in allen Anwendungsbereichen des Hoch- und Tiefbaues
    • Asphaltbefestigungen auf Verkehrswegen und Flächen aller Art 
    • Flächenbefestigungen aus Asphalt in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Weiterhin stehe ich zu Fragen

  • des vorbeugenden, baulichen Brandschutzes sowie
  • der Brandschadenssanierung

für die Beurteilung und gutachterliche Stellungnahmen zu allen Asphaltanwendungen zu Ihrer Verfügung.


Als Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 unterstütze ich Sie und Ihr Unternehmen u.a. bei

    • der Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
    • Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
    • baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
    • Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten oder Nutzungsänderungen 
    • Erstellung und Kontrolle von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen 
    • Behördlichen Brandschauen und innerbetrieblichen Brandschutzbegehungen
    • Kontakten mit Brandschutzbehörden und örtlichen Feuerwehren
    • Unterweisung und Schulung/regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz
    • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gehört bei vielen Unternehmen zu den Pflichten für den Arbeitsschutz.

Wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann auch die Stabsstelle des Brandschutzbeauftragten durch eine entsprechend qualifizierte Person extern besetzt werden.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass eine kompetente und objektive Persönlichkeit insbesondere bei wichtigen Gesprächen mit Fachbehörden „auf Augenhöhe“ argumentiert werden kann.

„Betriebsblindheit“ ist ebenso ausgeschlossen. Das OLG Münster hat mit AZ 10A363/86 am 11.12.1987 erkannt:

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

Sehr gerne stehe ich Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme in den genannten Bereichen bundesweit zur Verfügung.