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Beteiligungsverfahren



  Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)


Das Baugesetzbuch erteilt den Gemeinden den Auftrag, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Pläne und Satzungen ist gesetzlich eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden über das Internet vorgesehen. Nachfolgend haben Sie für die Dauer des jeweiligen Beteiligungszeitraums die Möglichkeit, Unterlagen aus dem Verfahren anzusehen und herunterzuladen. Diese Unterlagen liegen ergänzend auch in den Räumen der Bauverwaltung in gedruckter Form zur Einsichtnahme aus.
Möchten Sie zu einem Verfahren eine Stellungnahme abgeben, senden Sie diese bitte per E-Mail an bauleitplanung@remagen.de; Ihre Stellungnahme können Sie auch schriftlich an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, richten.
Bitte geben Sie als Betreff jeweils die Bezeichnung des betreffenden Planverfahrens an und vergessen Sie nicht die Angabe einer Rückmeldeanschrift, damit wir Sie darüber informieren können, ob und in welcher Art und Weise Ihre Stellungnahme in dem weiteren Verfahren berücksichtigt wird.

Hinweise zum Datenschutz:
Eingehende Stellungnahmen werden dem Stadtrat und dessen Gremien zur Beratung und Entscheidung grundsätzlich im Original wiedergegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden sie im Regelfall um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (wie etwa Namen, Adressen, Eigentumsver­hält­nisse, etc.). Beschlussvorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen können über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen allgemein und auf Dauer eingesehen werden. (Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO, Stand 11/2023)


Ortsbezirk / Ortsteil
Plan Nr. - Name
Art und Zeitraum der Beteiligung
Bekanntmachung,
verfügbare Unterlagen,
Hinweise

Vorankündigung

20. Änderung
Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Remagen
"Backes Bandorf"
Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Bandorf

Offenlage

im Zeitraum vom 
vom 09.12.2024 bis 17.01.2025
(geplant)

= Terminänderungen vorbehalten =


Bekanntmachung (geplant: Amtsblatt 05.12.2024)

Planzeichnung 

Begründung

Umweltbericht

Bestandsplan, planexterne Ausgleichsfläche

Fachbeitrag Artenschutz

Stellungnahmen aus der Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung)

TöB-Liste (Liste der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange), nachrichtlich


Vorankündigung

Bebauungsplan 33.10 "Backes in den Bandorfer Wiesen", Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Bandorf (33.10/00)

Offenlage

im Zeitraum vom
vom 09.12.2024 bis 17.01.2025
(geplant)

= Terminänderungen vorbehalten =



Bekanntmachung (geplant: Amtsblatt 05.12.2024)

Planzeichnung

Textteil

Begründung

Umweltbericht

Bestandsplan, planexterne Ausgleichsfläche

Fachbeitrag Artenschutz

Stellungnahmen aus der Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung)

TöB-Liste (Liste der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange), nachrichtlich




Sonstige Beteiligungsverfahren


derzeit finden keine sonstigen Beteiligungsverfahren statt.








Ansprechpartner


Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
Peter Günther
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen
 
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Fachbereichsleitung
Gisbert Bachem
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen