Beteiligungsverfahren
Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch erteilt den Gemeinden den Auftrag, die
bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gemeindegebiet
vorzubereiten und zu leiten. Als Instrumente dienen hierzu der
Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
Bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Pläne und
Satzungen ist gesetzlich eine Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden über das Internet vorgesehen. Nachfolgend haben Sie für die Dauer
des jeweiligen Beteiligungszeitraums die Möglichkeit, Unterlagen aus
dem Verfahren anzusehen und herunterzuladen. Diese Unterlagen liegen ergänzend auch in den Räumen der Bauverwaltung in gedruckter Form zur Einsichtnahme aus.
Möchten Sie zu einem Verfahren eine Stellungnahme abgeben, senden Sie diese bitte per E-Mail an bauleitplanung@remagen.de; Ihre Stellungnahme können Sie auch schriftlich an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, richten.
Möchten Sie zu einem Verfahren eine Stellungnahme abgeben, senden Sie diese bitte per E-Mail an bauleitplanung@remagen.de; Ihre Stellungnahme können Sie auch schriftlich an die Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, richten.
Bitte geben Sie als Betreff jeweils die Bezeichnung des
betreffenden Planverfahrens an und vergessen Sie nicht die Angabe einer Rückmeldeanschrift, damit wir Sie darüber informieren können, ob und in welcher Art und Weise Ihre Stellungnahme in dem weiteren Verfahren berücksichtigt wird.
Hinweise zum Datenschutz:
Eingehende Stellungnahmen werden dem Stadtrat und dessen
Gremien zur Beratung und Entscheidung grundsätzlich im Original wiedergegeben. Aus
datenschutzrechtlichen
Gründen werden sie im Regelfall um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt
(wie etwa Namen, Adressen,
Eigentumsverhältnisse, etc.). Beschlussvorlagen des Stadtrates und
seiner Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen können über das
Ratsinformationssystem der Stadt Remagen allgemein und auf Dauer eingesehen werden. (Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO, Stand 11/2023)
Ortsbezirk / Ortsteil Plan Nr. - Name Art und Zeitraum der Beteiligung |
Bekanntmachung, verfügbare Unterlagen, Hinweise |
|
|
derzeit finden keine Beteiligungsverfahren nach dem BauGB statt. Sonstige Beteiligungen: siehe unten |
|
Sonstige Beteiligungsverfahren
Offenlage des Entwurfs in der Zeit vom 17.04. bis einschließlich 25.05.2025
|
|
|
|
Ansprechpartner
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
Peter Günther
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen |
Stadt Remagen
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Fachbereichsleitung
Gisbert Bachem
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude), Bachstraße 5-7
53424 Remagen |