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Stadt Remagen beschließt Interessenbekundungsverfahren für Windkraft am Standort

15.12.2023

Der Remagener Stadtrat hat den Beschluss gefasst, ein Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung von Windkraftanlagen im Remagener Wald am Standort "Goldgrube" einzuleiten. Diese kommunale Fläche befindet sich an der Grenze zur Grafschaft entlang der L79.

Durch ein Interessenbekundungsverfahren besteht die Möglichkeit Angebote miteinander zu vergleichen und das bestmögliche Ergebnis für die Stadt und die Bevölkerung zu erzielen. Essenziell für das Vorhaben soll die Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger an diesem Windkraftpark sein.

Windkraft ist eine wichtige Energiequelle, die dabei hilft, die Klimaschutzziele der Stadt zu erreichen und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Der Standort „Goldgrube“ bietet das Potenzial für die Windenergieerzeugung. Zunächst sind aber viele Aspekte abzuwiegen. Nach dem Interessenbekundungsverfahren wird der Standort zunächst geprüft. Das heißt, es werden Gutachten zu Themen wie Lärmemissionen oder Naturschutz erstellt, damit abgeschätzt werden kann, welche Auswirkungen eine Windkraftanlage an diesem Standort hat.

Das Interessenbekundungsverfahren wird in den kommenden Wochen offiziell ausgeschrieben. Interessierte Unternehmen und Investoren sind eingeladen, ihre Konzepte einzureichen. Die Stadt wird daraufhin die eingegangenen Vorschläge sorgfältig prüfen und diejenigen auswählen, die am besten mit den Zielen und den ökologischen Voraussetzungen des Gebietes in Einklang stehen.

Da zunächst der Standort geprüft werden muss, können keine Aussagen darüber getroffen werden, wie viele Anlagen dort errichtet werden können oder welche konkreten Auswirkungen die Anlagen vor Ort haben. Wenn erste Ergebnisse feststehen, wird es eine Info-Veranstaltung geben, in welcher das potenzielle Vorhaben vorgestellt wird und Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet werden.

Die schlussendliche Entscheidung, ob in der Goldgrube Windkraftanlagen errichtet werden, wird der Stadtrat nach dem Interessenbekundungsverfahren und der Bürgerversammlung treffen.