Stadt Remagen gewährt Poncet-Darlehen für das Jahr 2021
Darlehensfähig sind insbesondere Kosten für Malerarbeiten, Beiputzarbeiten und die Gerüstgestellung. Aufwendungen für Reparaturen, Dacharbeiten, Umbauten, Fenstererneuerungen und dergleichen sind dagegen nicht darlehensfähig.
Die Rückzahlung erfolgt zinslos in einem Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem darauffolgenden Jahr der Fertigstellung.
Ein Antrag kann formlos bis zum 31. März 2021 bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, oder per E-Mail (m.goettlicher@remagen.de) eingereicht werden. Dem Antrag sind ein Kostenvoranschlag eines qualifizierten Handwerkerunternehmens sowie einige Bilder vom zu renovierenden Gebäude beizufügen.
Für eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herr Göttlicher, Tel. 02642/201-52.
Stadtverwaltung Remagen
– Finanzverwaltung –