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Öffentliche Bekanntmachung

15.07.2020

über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes 10.22 „Wässigertal“ der Stadt Remagen im Ortsbezirk Remagen (10.22/08) im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB)


Der Rat der Stadt Remagen hat am 28.10.2019 die Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplans 10.22 „Wässigertal“ im Ortsbezirk Remagen beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 12.02.2020 ortsüblich bekanntgegeben. In der Bekanntmachung wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, sich bis zum 13.03.2020 zur Planung zu äußern. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer bisherigen privaten Grünfläche als Bauland (reines Wohngebiet).

In der Zeit vom 31.07.2020 bis einschließlich 02.09.2020 erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB in Anwendung der Vorschriften des beschleunigten Verfahrens (§ 13a BauGB). Im beschleunigten Verfahren wird von

  • der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
  • der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
  • der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 2 Nr. 2 BauGB abgesehen. § 4c BauGB findet keine Anwendung.

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte markiert. Die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Durchführung der Offenlage gesondert informiert (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Während der Dienststunden montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr liegen der Entwurf der Planzeichnung mit dem Textteil sowie der Entwurf der Begründung bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. Etage, öffentlich aus.
Ein Abruf dieser Unterlagen als pdf-Datei ist während der Auslegungszeit im Internet möglich. (Downloads)

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Unter Angabe der postalischen Anschrift ist eine Beteiligung auch mittels einfacher E-Mail an bauleitplanung@remagen.de möglich. Nicht fristgerecht vorliegende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Wenn Sie zusätzlich zur Einsichtnahme ein Beratungsgespräch wünschen, sprechen Sie bitte innerhalb der Kernarbeitszeiten von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr vor oder vereinbaren einen Termin.

Die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, eingesehen werden.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 14.07.2020

gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister

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