Abgabe und Abholung von Fundsachen
Information
Fundsachen
Fundsachen mit einem Wert von über 10,00 Euro müssen beim Fundamt abgegeben werden. Dort wird eine Fundanzeige mit der Bezeichnung der Fundsache, dem Fundort und Fundzeitpunkt sowie dem Namen, Anschrift und Telefonnummer des Finders/der Finderin, erstellt. Gleichzeitig kann angegeben werden, wo die Fundsache aufbewahrt wird und ob ein Finderlohn erwünscht ist.
Sollte der Besitzer/die Besitzerin die Fundsache nach 6 Monaten nicht abgeholt haben, so kann diese vom Finder/von der Finderin beansprucht werden. Hiervon ausgeschlossen sind Schlüssel, Mobilfunkgeräte, I-Pads, Laptops und sonstige Geräte die persönliche und datenschutzrechtliche Informationen enthalten können.
Wird das Recht auf Erwerb der Fundsache nicht in Anspruch genommen, so wird die Fundsache einmal im Jahr, nach vorheriger Ankündigung in der Presse, versteigert. Die Einnahmen aus dieser Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt.
Verwaltungsgebühr: 3,20 Euro (bei Abholung einer Fundsache durch den Finder nach 6 Monaten)
Wird das Recht auf Erwerb der Fundsache nicht in Anspruch genommen, so wird die Fundsache einmal im Jahr, nach vorheriger Ankündigung in der Presse, versteigert. Die Einnahmen aus dieser Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt.
Verwaltungsgebühr: 3,20 Euro (bei Abholung einer Fundsache durch den Finder nach 6 Monaten)
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Frau Annika Braun
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Bürgerbüro
02642 20138
02642 2017738
Bürgerbüro
Bachstraße 5
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Montag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00
Dienstag07:30 - 12:00
13:00 - 16:00
Mittwoch07:30 - 12:00
Donnerstag07:30 - 12:00
13:00 - 18:00
Freitag07:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).