Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII)
Information
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe umfasst alle Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), insbesondere
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit, z.B. Krankenhilfe für nicht versicherte Personen: Zuständig ist die Kreisverwaltung Ahrweiler
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Zuständig ist die Kreisverwaltung Ahrweiler
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Zuständig ist die Kreisverwaltung Ahrweiler
- Hilfe in anderen Lebenslagen, z.B. Übernahme von Bestattungskosten oder Hilfen zur Weiterführung des Haushalts.
Ansprechpartner
Herr Thorsten Düngen
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Sozialverwaltung
02642 20133
02642 2017733
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 200
Zimmernummer 200
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Frau Ute Uhlich
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Sozialverwaltung
02642 20131
02642 2017731
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 201
Zimmernummer 201
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).