Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Information

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts. Anspruchsberechtigt sind u.a. Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder Volljährige, bei denen eine volle, dauerhafte Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung festgestellt wurde. Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Das Einkommen und Vermögen von nicht getrennt lebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern sowie Partnern, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, ist ebenfalls zu berücksichtigen. Neben Einkommensfreibeträgen bleibt grundsätzlich für jede Person ein Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro unberücksichtigt.
Zu den Leistungen gehören u.a. die Regelsätze, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Unterhaltspflichtige Angehörige wie z.B. Kinder werden nicht herangezogen, sofern die Summe ihrer Einkünfte unter 100.000 Euro im Jahr liegen.


Rechtsgrundlage

Ansprechpartner

Herr Thorsten Düngen
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Sozialverwaltung

02642 20133

02642 2017733

thorsten.duengen@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 200

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Frau Ute Uhlich
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Sozialverwaltung

02642 20131

02642 2017731

ute.uhlich@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 201

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

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