Erteilung der Erlaubnis für das Pfandleihgewerbe
Information
Erteilung der Erlaubnis für das Pfandleihgewerbe
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist beim Gewerbeamt der Stadt Remagen zu beantragen. Sie kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.
Vor Erteilung der Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung des Antragstellers zu überprüfen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Gewerbeamt
02642 20155
02642 2017755
Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109
Zimmernummer 109
Montag08:30 - 12:00
Dienstag08:30 - 12:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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