Informationen und Rechtsgrundlagen für verkaufsoffene Sonntage
Information
Informationen und Rechtsgrundlagen für verkaufsoffene Sonntage
An maximal vier Sonntagen im Kalenderjahr dürfen verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu jeweils fünf Stunden freigegeben werden.
Remagen ist als Ausflugs-, Erholung- und Wallfahrtsort anerkannt. Die Verkaufsstellen für touristischen Bedarf dürfen deshalb an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen im Kalenderjahr für die Dauer von jeweils bis zu acht Stunden geöffnet sein.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner
Herr Günther Balas
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtmarketing, Tourismus und Kultur
02642 20153
02642 2017753
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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