Erlaubnis zur Durchführung eines Wanderlagers

Information

Erlaubnis zur Durchführung eines Wanderlagers

Ein Wanderlager betreibt, wer außerhalb seiner regulären Betriebsstätte aus Räumlichkeiten heraus Waren oder Dienstleistungen bzw. Reisen vertreibt bzw. Warenbestellungen entgegennimmt (bspw. Kaffeefahrt).
Wird auf diese Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen (Zeitung, Plakatierung, Einladung an Personen, die mit dem Veranstalter nicht in Beziehung stehen), dürfen unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) und Preisausschreiben, Verlosungen sowie Ausspielungen nicht angekündigt werden.

Ein Wanderlager ist zwei Wochen vorher beim Gewerbeamt der Stadt Remagen anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll. Wer ein Wanderlager veranstaltet, muss im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Rechtsgrundlage:

Ansprechpartner

Frau Nadine Mund
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales Gewerbeamt

02642 20155

02642 2017755

nadine.mund@remagen.de

Gewerbeamt
Platz an der Alten Post 1
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 109

Montag08:30 - 12:00

Dienstag08:30 - 12:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00

Freitag08:30 - 12:00

Formular(e)
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