Bescheinigung über Steuerrückstände bzw. Zahlungsverhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung
Information
Bescheinigung in Steuersachen
Bescheinigung in Steuersachen
(Ehemals Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Die Bescheinigung beinhaltet Steuerrückstände bzw. das Zahlungsverhalten zum Zeitpunkt der Ausstellung und wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer) ausgehändigt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden (z.B. zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis) und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Benötigte Unterlagen: Legitimationsnachweis (z.B. Personalausweis)
Verwaltungsgebühr: 10,00 Euro (bar oder vorab überweisen)
Ansprechpartner
Herr Herr Langen
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtkasse
02642 20157
02642 2017757
Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Frau Frau Pohl
Fachbereich 1 - Zentral- und Finanzverwaltung
Stadtkasse
02642 20156
02642 2017756
Villa Heros
Kirchstraße 3
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
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