Veränderungssperre

Information

Veränderungssperre

Die Veränderungssperre wird als Satzung erlassen und dient der Gemeinde zur Sicherung der Ziele ihrer Bauleitplanung. Eine Veränderungssperre kann erlassen werden, wenn die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen wurde und zu befürchten ist, dass die Ziele durch Bauvorhaben, über die während der Planungsphase zu entscheiden ist, verhindert werden.

Die Veränderungssperre gilt zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Während dieser Zeit wird die Entscheidung über einen Bauantrag ausgesetzt wenn zu befürchten ist, dass dieses Vorhaben den Zielen des Bebauungsplans entgegensteht oder die Umsetzung der Planung erheblich erschweren könnte.

Eine Veränderungssperre kann bei Vorliegend entsprechender Gründe zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Sie ist aufzuheben, wenn der Grund für ihren Erlass entfallen ist. Von einer Veränderungssperre können solche Vorhaben ausgenommen werden, die dem Zweck und Inhalt der künftigen Festsetzungen nicht entgegenstehen.

Rechtliche Grundlage

Ansprechpartner

Herr Gisbert Bachem
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Fachbereichsleitung

02642 20140

02642 2017740

gisbert.bachem@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20147

02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

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