Veränderungssperre
Information
Veränderungssperre
Die Veränderungssperre wird als Satzung erlassen und dient der Gemeinde zur Sicherung der Ziele ihrer Bauleitplanung. Eine Veränderungssperre kann erlassen werden, wenn die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen wurde und zu befürchten ist, dass die Ziele durch Bauvorhaben, über die während der Planungsphase zu entscheiden ist, verhindert werden.
Die Veränderungssperre gilt zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Während dieser Zeit wird die Entscheidung über einen Bauantrag ausgesetzt wenn zu befürchten ist, dass dieses Vorhaben den Zielen des Bebauungsplans entgegensteht oder die Umsetzung der Planung erheblich erschweren könnte.
Eine Veränderungssperre kann bei Vorliegend entsprechender Gründe zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Sie ist aufzuheben, wenn der Grund für ihren Erlass entfallen ist. Von einer Veränderungssperre können solche Vorhaben ausgenommen werden, die dem Zweck und Inhalt der künftigen Festsetzungen nicht entgegenstehen.
Rechtliche Grundlage
Ansprechpartner
Herr Gisbert Bachem
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Fachbereichsleitung
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102
Zimmernummer 102
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
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