Als Bodenrichtwert wird der durchschnittliche Kaufpreis für Grund und Boden bezeichnet

Information

Bodenrichtwerte 

Als Bodenrichtwert wird der durchschnittliche Kaufpreis für Grund und Boden bezeichnet. Hierzu werden benachbarte Grundstücke mit vergleichbaren Eigenschaften hinsichtlich bestimmter Grundstücksmerkmale zu einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Alle zwei Jahre werden die Bodenrichtwerte neu ermittelt. Grundlage hierfür sind die Kaufverträge, welche die Notare bei jedem Verkauf verpflichtend übermitteln müssen. Zuständig für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der beim Vermessungs- und Katasteramt angesiedelte Gutachterausschuss.

Die generalisierten Bodenrichtwerte, d.h. auf 5 Euro bzw. 10 Euro gerundete Werte, können über das Geoportal des Landes kostenfrei abgerufen werden.


Ansprechpartner

Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
02651 9582333
Am Wasserturm 5a
56727 Mayen

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