Als Bodenrichtwert wird der durchschnittliche Kaufpreis für Grund und Boden bezeichnet
Information
Bodenrichtwerte
Als Bodenrichtwert wird der durchschnittliche Kaufpreis für
Grund und Boden bezeichnet. Hierzu werden benachbarte Grundstücke mit
vergleichbaren Eigenschaften hinsichtlich bestimmter Grundstücksmerkmale zu
einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte
mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Alle zwei Jahre werden die Bodenrichtwerte neu ermittelt.
Grundlage hierfür sind die Kaufverträge, welche die Notare bei jedem Verkauf
verpflichtend übermitteln müssen. Zuständig für die Ermittlung der Bodenrichtwerte
ist der beim Vermessungs- und Katasteramt angesiedelte Gutachterausschuss.
Die generalisierten Bodenrichtwerte, d.h. auf 5 Euro bzw. 10 Euro
gerundete Werte, können über das Geoportal des Landes kostenfrei abgerufen
werden.
Ansprechpartner
Gutachterausschuss für
Grundstückswerte
Vermessungs- und
Katasteramt Osteifel-Hunsrück
02651 9582333
Am Wasserturm 5a
56727 Mayen
Ansprechpartner
Dieser Leistung ist kein Ansprechpartner zugewiesen, da kein Ansprechpartner der Stadt Remagen zuständig ist. Bitte lesen Sie die Hinweise im Bereich Information.
Formular(e)
Für diese Leistung gibt es kein(e) Formular(e).