Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Information
Ansprechpartner
Bodenordnung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können
bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet
werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung
zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Einleitung eines
Umlegungsverfahrens beschließt der Stadtrat, durchgeführt werden die amtlichen
Verfahren durch das Vermessungs- und Katasteramt, welches zu diesem Zweck als
Umlegungsstelle der Stadt fungiert.
Das Bodenordnungsverfahren wird unter
Beteiligung der betroffenen Eigentümer durchgeführt. Die spätere Zuteilung der
bebaubaren Grundstücke erfolgt in Abhängigkeit der Größe oder des Wertes der
zuvor in das Verfahren eingebrachten Grundstücke. Der durch die Umlegung
erzielte Mehrwert der Grundstücke kann von der Stadt als sogenannter Umlegungsvorteil
ganz oder teilweise abgeschöpft werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
02651 95820
Am Wasserturm
56727 Mayen
Ansprechpartner
Herr Gisbert Bachem
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Fachbereichsleitung
02642 20140
02642 2017740
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102
Zimmernummer 102
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur
Bauverwaltung
02642 20147
02642 2017747
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101
Zimmernummer 101
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
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