Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

Information

Bodenordnung 

Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Einleitung eines Umlegungsverfahrens beschließt der Stadtrat, durchgeführt werden die amtlichen Verfahren durch das Vermessungs- und Katasteramt, welches zu diesem Zweck als Umlegungsstelle der Stadt fungiert.

Das Bodenordnungsverfahren wird unter Beteiligung der betroffenen Eigentümer durchgeführt. Die spätere Zuteilung der bebaubaren Grundstücke erfolgt in Abhängigkeit der Größe oder des Wertes der zuvor in das Verfahren eingebrachten Grundstücke. Der durch die Umlegung erzielte Mehrwert der Grundstücke kann von der Stadt als sogenannter Umlegungsvorteil ganz oder teilweise abgeschöpft werden.

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
02651 95820
Am Wasserturm
56727 Mayen

Ansprechpartner

Herr Gisbert Bachem
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Fachbereichsleitung

02642 20140

02642 2017740

gisbert.bachem@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 102

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

Herr Peter Günther
Fachbereich 2 - Bauliche Infrastruktur Bauverwaltung

02642 20147

02642 2017747

peter.guenther@remagen.de

Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen

Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 101

Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Mittwoch08:30 - 12:00

Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00

Freitag08:30 - 12:00

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