Beurkundung des Sterbefalles durch das Standesamt
Information
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. In den meisten Fällen übernimmt diese Aufgabe das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Bei der Beurkundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sterbefall
Ist eine Person im Stadtgebiet Remagen verstorben, ist für die Beurkundung des Sterbefalles das Standesamt Remagen zuständig. Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. In den meisten Fällen übernimmt diese Aufgabe das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Bei der Beurkundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil)
- gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen, wenn dieser nicht in Remagen gemeldet ist
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Eheurkunde, falls der Verstorbene verheiratet oder verwitwet war
- Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der Verstorbene verwitwet war
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls der Verstorbene geschieden war
Ansprechpartner
Herr Uwe Heuser
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Standesamt
02642 20134
02642 2017734
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 208
Zimmernummer 208
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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