Sondernutzungserlaubnis für das Aufhängen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum
Information
Plakatierung
Das Aufhängen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum, z.B. an Laternen, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis, die durch die Ordnungsverwaltung ausgestellt werden kann. Der Antrag sollte ca. 2 Wochen vorher gestellt werden.
Verwaltungsgebühren: Gebührenverzeichnis der Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Remagen
Ansprechpartner
Herr Manuel Pöhr
Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Ordnungsverwaltung
02642 20132
02642 2017732
Rathaus (Nebengebäude)
Bachstraße 5-7
53424 Remagen
Zimmer & Öffnungszeit
Zimmernummer 209
Zimmernummer 209
Montag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch08:30 - 12:00
Donnerstag08:30 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag08:30 - 12:00
Formular(e)
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