Haushalt
Der Haushaltsplan ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Gemeinden. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltverordnung wird für jedes Jahr ein Haushaltsplan für die Stadt Remagen aufgestellt.
Der Haushalt wird dabei in Form einer Satzung durch den Stadtrat im Rahmen der Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden verabschiedet. Grundlage der Haushaltssatzung ist dabei der sogenannte Haushaltsplan. Er enthält alle voraussichtlichen Erträge und alle prognostizierten Aufwendungen (Ergebnishaushalt) sowie alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen und die zu erwartenden Auszahlungen (Finanzhaushalt). Der Haushalt ist dabei u.a. Ermächtigungsgrundlage für die Stadt Remagen, die notwendigen Aufgaben durchzuführen und die hierfür erforderlichen Erträge zu erwirtschaften.
In der Haushaltssatzung selbst werden darüber hinaus z.B. auch Festsetzungen für die Höhe der kommunalen Steuersätze für das Haushaltsjahr getroffen, was sich in den dann zu erstellenden Steuerbescheiden für z.B. die Gewerbesteuer und Grundsteuer bei jedem einzelnen Bürger widerspiegelt.
Haushaltsplanentwurf 2025
Entwurf Investitionshaushalt 2025
Stand: 07.10.2024
Haushaltsplan 2024
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Remagen für das Jahr 2024 wurde am 11.12.2023 vom Stadtrat beschlossen. Die Genehmigung der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde wurde am 11.01.2024 erteilt.
Haushaltspläne der vergangenen Jahre